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   BSG, 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B   

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https://dejure.org/2014,16425
BSG, 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B (https://dejure.org/2014,16425)
BSG, Entscheidung vom 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B (https://dejure.org/2014,16425)
BSG, Entscheidung vom 02. Juni 2014 - B 13 R 71/14 B (https://dejure.org/2014,16425)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 87/00 R

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid - Spätaussiedler - Verfassungsmäßigkeit des §

    Auszug aus BSG, 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B
    Denn selbst wenn angenommen werden müsste, dass das SG hier zu Unrecht durch Gerichtsbescheid entschieden hat, war das LSG aufgrund dessen nicht verpflichtet, den Gerichtsbescheid aufzuheben und die Sache an das SG zurückzuverweisen, sondern durfte verfahrensfehlerfrei in der Sache selbst entscheiden (BSGE 88, 274, 278 = SozR 3-5050 § 22b Nr. 1 S 5; zur umfassenden Prüfpflicht des LSG s auch § 157 SGG).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B
    13 Dazu müssen die tatsächlichen Umstände, welche den geltend gemachten Verfahrensverstoß begründen sollen, substantiiert und schlüssig dargetan und darüber hinaus muss dargestellt werden, inwiefern die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4; Nr. 21 RdNr 4 - jeweils mwN; Krasney in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IX RdNr 202 ff).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B
    7 Hierfür ist in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung zu bezeichnen und schlüssig aufzuzeigen, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19; Nr. 22 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff; Nr. 9 RdNr 4 - jeweils mwN).
  • BSG, 26.06.2006 - B 1 KR 19/06 B

    Zulassung der Revision wegen Divergenz wegen etwaiger Rechtsprechungsabweichungen

    Auszug aus BSG, 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B
    10 Hierzu sind entscheidungstragende Rechtssätze aus dem Berufungsurteil sowie aus einer höchstrichterlichen Entscheidung einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 10 RdNr 4; Nr. 13 RdNr 17).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 91; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B
    Diese Anforderungen, die allerdings nicht überspannt werden dürfen, sind verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 12 RdNr 3 f; Nr. 16 RdNr 4 f; Nr. 24 RdNr 5 ff).
  • BSG, 30.08.2004 - B 2 U 401/03 B

    Darlegung der grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B
    7 Hierfür ist in der Beschwerdebegründung eine konkrete Rechtsfrage in klarer Formulierung zu bezeichnen und schlüssig aufzuzeigen, dass diese klärungsbedürftig, in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 19; Nr. 22 RdNr 5; BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 5 RdNr 2 ff; Nr. 9 RdNr 4 - jeweils mwN).
  • BSG, 19.01.2011 - B 13 R 211/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - erstinstanzliches Verfahren -

    Auszug aus BSG, 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B
    Aus dem Vorbringen des Klägers ergibt sich ebenso wenig, dass ausnahmsweise ein dem SG unterlaufener Verfahrensfehler vorliegt, der von solcher Bedeutung ist, dass er in die Berufungsinstanz fortwirkt und somit gleichfalls als Mangel des Berufungsverfahrens anzusehen ist (s hierzu Senatsbeschluss vom 19.1.2011 - B 13 R 211/10 B - Juris RdNr 15 mwN).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 91; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 22/95

    Rückausgleichsberechtigung des Ausgleichsverpflichteten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus BSG, 02.06.2014 - B 13 R 71/14 B
    11 Der Kläger rügt eine entscheidungserhebliche Abweichung vom Urteil des BSG vom 14.4.1996 (Az 4 RA 22/95 - SozR 3-5795 § 4 Nr. 6 S 34, 39 f), demzufolge für jeden individualisierten Leistungsanspruch gesondert zu prüfen sei, wie weit gerade er Frucht des im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechts sei; § 4 VAHRG sei so anzuwenden, dass ausschließlich die übertragenen Rentenanwartschaften maßgeblich seien.
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